Dreischritt und eine Frage

1. Feststellung: Der geplante Tiefbahnhof S 21 kann etwa 32 Züge in der Spitzenstunde abfertigen, er ist auch so geplant. „Der Kapazitätsrückbau fällt somit bei den Fußgängeranlagen noch deutlicher aus als der deutliche Rückbau der Zugleistung auf nur noch 32 Züge pro Stunde (Wikireal).

2.
Nachricht: Andreas Kleber hat in seinem Archiv ermittelt, dass der Kopfbahnhof im Jahre 1939 tatsächlich 49 Züge je Stunde geleistet hatte, die meisten mit Lokwechsel, allermeistens mit Dampfloks!
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: „Die
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg kommt zu dem Ergebnis, dass die Fahrplankonstruktion für 50 Züge in der Spitzenstunde im bestehenden Kopfbahnhof plausibel ist. Weitere 6 Züge, so die NVBW, ließen sich nur durch Nachrüstung entsprechender Signaltechnik auf der Strecke von Zuffenhausen verwirklichen.“

3. Quelle (aus PFB1.5) mit der Rechtfertigung für die großen Eingriffe in den Rosensteinpark Seite 346, Befreiung vom Naturschutz Rosensteinpark:
„...insbesondere spricht aber
die überragende Verkehrsbedeutung des Vorhabens als überwiegender öffentlicher Belang hier für eine Befreiung.
Gegenüber dieser
überragenden Verkehrsbedeutung haben die Schutzinteressen, die mit dem Landschaftsschutzgebiet verfolgt werden, zurückzutreten.“
__________________________________________________________
Frage: Wenn mit Stuttgart 21 ein dramatischer Rückgang der Bahnhofsleistung erfolgt, worin liegt dann „die überragende Verkehrsbedeutung des Vorhabens“ u n d muss die Planfeststellung 1.5. nicht revidiert und das ganze Projekt nicht sofort gestoppt werden? Darf der Katastrophendampfer Titanic 21 nur deshalb weiterschwimmen, weil er schon die Anker gelichtet hat?