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StN: Die neueren Pläne der Deutschen BahnAG zu einer etwa zehn Jahre währenden Unterbrechung der Gäubahnstrecke zum Stuttgarter Hauptbahnhof sind nicht durch die geltende Baugenehmigung für Stuttgart 21 gedeckt. Zu diesem Fazit kommt Professor Urs Kramer in einem Gutachten für mehrere Umweltverbände. Kramer hat an der Uni Passau eine Lehrprofessur für Öffentliches Recht inne.
Die Deutsche Bahn AG sei verpflichtet, die Gäubahnstrecke in die City auch mit der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 weiter zu betreiben. Wenn sie das nicht wolle, müsse sie beim Eisenbahn-Bundesamt (Eba) eine Stilllegung der Stecke und die Änderung der Planfeststellung für Stuttgart 21 beantragen.
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Das Eba ist leider meist den Geld-Mächtigen und der Politik in Berlin hörig, wie sich erwiesen hat.