trickreiche Selbstüberwachung

Die Bahn darf sich selbst überwachen; sie überträgt die Überwachung an ihren Auftragnehmer Hölscher Wasserbau GmbH, der die zu überwachende GWM-Anlage errichtet hat und auch betreibt. Hölscher erteilt den Prüf-Auftrag an ein ihm genehmes Prüf-Institut, weit entfernt von Stuttgart, und dieses schaltet einen hier ansässigen „Büro-Service“ für die Probenahmen ein. Wie soll da ein glaubwürdiges Überwachungs-Ergebnis herauskommen, wenn sich der zu Überwachende selber überwachen darf?“
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Ergänzung der
Pressemitteilung der Ingenieure22 und des BUND