Häuser hydraulisch anheben

Stuttgarter Zeitung:
Ein Teil der Häuser muss bei der Unterfahrung zur Sicherheit hydraulisch minimal angehoben werden.
Dabei rechne selbst die Bahn intern damit, so Netzwerk-Sprecher Frank Schweizer, „dass diese Anhebung im unteren Teil des Kernerviertels zu 49 Prozent nicht funktioniert und dabei Gebäudeschäden eintreten“. Die Gutachter der Bahn wiederum betonen, dass dies ein vielfach erprobtes Verfahren sei. Die Risiken seien abgesichert und beherrschbar.“
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S.B. Wie kann zum Beispiel ein vierstöckiger Altbau von 1899 mit einem gemauerten Keller „hydraulisch angehoben“ werden? Die Bahn wird Beispiele nennen müssen, denn ihre Glaubwürdigkeit ist dahin und die von ihr bestellten Gutachter lagen schon oft daneben. Die Beweislast bei Schäden darf nicht auf die Hauseigentümer abgewälzt werden.