erheblich
03 03. 23 11:08
Post vom Landesamt für Denkmalpflege auf meine Anfrage vom 7.2.23 nach der Schutzwürdigkeit des Bonatzbaus nach Abriss und Entfernung,
zwei Wochen vor der Rosenmontagsdemo und meiner Büttenrede
„Natürlich wird das Gebäude durch die massiven Umbauarbeiten in seiner Denkmalsubstanz erheblich verändert, hier kann und muss ich auf das Planfeststellungsverfahren zu S 21 verweisen, welches diese Eingriffe in das Schutzgut Kulturgüter mit dem Planfeststellungsbeschluss rechtlich regelt. Welche Denkmalqualitäten nach Abschluss aller Maßnahmen dem verbleibenden Gebäude noch zugeschrieben werden können, wird erst mit Fertigstellung des Projekts beurteilbar sein.“
zwei Wochen vor der Rosenmontagsdemo und meiner Büttenrede
„Natürlich wird das Gebäude durch die massiven Umbauarbeiten in seiner Denkmalsubstanz erheblich verändert, hier kann und muss ich auf das Planfeststellungsverfahren zu S 21 verweisen, welches diese Eingriffe in das Schutzgut Kulturgüter mit dem Planfeststellungsbeschluss rechtlich regelt. Welche Denkmalqualitäten nach Abschluss aller Maßnahmen dem verbleibenden Gebäude noch zugeschrieben werden können, wird erst mit Fertigstellung des Projekts beurteilbar sein.“