Irrtum einsehen!

(Wiederholung): Quelle (aus PFB1.5) mit der Rechtfertigung für die großen Eingriffe in den Rosensteinpark Seite 346, Befreiung vom Naturschutz Rosensteinpark:

„...insbesondere spricht aber
die überragende Verkehrsbedeutung des Vorhabens als überwiegender öffentlicher Belang hier für eine Befreiung.
Gegenüber dieser
überragenden Verkehrsbedeutung haben die Schutzinteressen, die mit dem Landschaftsschutzgebiet verfolgt werden, zurückzutreten.“
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Es mag sein, dass die Projektplaner die zweimalige Rede von der „überragenden Verkehrsbedeutung“ damals geglaubt haben. Wenn sich dies aber jetzt eindeutig als falsch heraus gestellt hat, kann das doch nicht immer noch als Begründung für vergangene und gegenwärtige Verwüstungen der Stadt und der Bahnanlagen herhalten. Fehler können eingesehen und korrigiert werden, dazu fehlt wohl der Mut zur Ehrlichkeit.