Weisheiten aus der Planfeststellung (1)
06 06. 13 20:48
Aus der Planfeststellung Seite 128:
„Ob der Durchgangsbahnhof die richtige Form des Ausbaus bzw. der Umgestaltung des Bahnknotens ist, bleibt der Alternativenprüfung vorbehalten.“
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„Ob der Durchgangsbahnhof die richtige Form des Ausbaus bzw. der Umgestaltung des Bahnknotens ist, bleibt der Alternativenprüfung vorbehalten.“
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Die „Alternativenprüfung“ K20 und K21 ist sträflicher Weise seitens der S21-Planung nie bekannt gegeben beziehungsweise abgelehnt worden. Geprüfte Alternativen hatten immer die Vergrabung des Kopfbahnhofs zur Vorraussetzung. Inzwischen hat sich heraus gestellt, dass der Durchgangsbahnhof die falsche Alternative ist. Siehe Bodack Stand 2. 5. 2013