zu den Steilvorlagen für Kuhn

„Immerhin bietet ja Paragraf 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches bei einer schwerwiegenden Veränderung der einem Vertrag zugrunde liegenden Umstände die Möglichkeit einer Kündigung oder Vertragsauflösung.“ (Dieter Reicherter an Jochen Stopper)
_______________________________________________________
Was ist „schwerwiegend“? Der Kostenbetrug der Bahn? Die etwa hundertfach so lange Sperrung der zentralen U-Bahnlinien? Die um einige Jahre verzögerte Fertigstellung von S21? Das Anhydrit-Risiko? Die Kostenexplosion? Die verminderte Bahnhofsleistung? usw. usw.