Es ging nicht nur um die Bäume!

Ergänzung zum gestrigen Blog:

Bei der Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht war von Bedeutung, dass der Protest im Park einem noch höheren Ziel als "nur" dem Absägen der Bäume gegolten hat (was manchem natürlich auch genügt hätte) . Der Richter Nagel wies z.B. darauf hin, dass im Park auch Schilder hochgehalten wurden mit der Aufschrift "Kein Stuttgart 21". Somit galt die widerständige Demo nicht als eine Blockade für Einzelinteressen sondern als eine Demonstration im Sinne des Grundgesetzes.
 
Dies wurde im Urteil so formuliert:
"Die Menschenansammlung im Stuttgarter Schlossgarten am 30.09.2010 war eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung. Denn bei der Verhinderung der Baumfällarbeiten und der Errichtung des Grundwassermanagements handelte es sich lediglich um ein Nahziel zur Erreichung des Fernziels der Verhinderung des Umbaus des Bahnknotens Stuttgart."