Vertragsgrundlage entfallen!

Aus der Verlautbarung des Verkehrsministeriums vom 28.5.2013
„Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), die den Nahverkehr in Baden-Württemberg plant, kam nach Überprüfung dieser Studie zu dem Ergebnis, dass im Kopfbahnhof mit entsprechenden Ergänzungen der Infrastruktur eine Führung von insgesamt 50 Zügen grundsätzlich möglich erscheint. Allerdings wäre für eine
belastbare Aussage eine Prüfung durch die DB Netz AG unerlässlich - diese Bahntochter betreibt die Infrastruktur. Die DB Netz AG hat eine vertiefte Untersuchung in Form einer Infrastrukturplanung, Fahrplankonstruktion und Durchführung einer Betriebssimulation für den Kopfbahnhof („K 20") aber abgelehnt.“
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Kommentar S.B. :Die „DB Netz AG“ hat abgelehnt. Aha! Einfordern vom Ministerium geht nicht, obwohl es um die Planrechtfertigung geht? Womöglich wäre die landeseigene Nahverkehrsgesellschaft bestätig worden? Und dann? Eine „Betriebssimulation“ für „K 20“ ist nicht „unerlässlich“, denn die real erbrachte Leistung ist höher als bei S 21. Vertragsgrundlage entfallen, aufhören, oben bleiben!

Frage Nr. 5 von Dr. Engelhardt: „Wie kann ein laut Gutachten der Planfeststellung auf maximal 32,8 Züge pro Stunde limitierter Bahnhof akzeptiert werden, wenn das gegenüber 38 Zügen heute einen gravierenden Rückbau bedeutet?“