faktenresistente Werbesprüche (1)

Aus der schriftlichen Stellungnahme der DB zur Anhörung (Seite 83)
Nutzen von Stuttgart 21
Stuttgart 21 umfasst weit mehr als den künftigen Stuttgarter Hauptbahnhof. Stuttgart 21 ist die komplette Neuordnung des Bahnknotens Stuttgart mit insgesamt vier neuen Bahnhöfen, 16 Tunneln und Durchlässen sowie 18 Brücken.
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In der Vorlage der DB zur Anhörung stehen längst widerlegte und falsche Angaben:
Der Begriff „Hauptbahnhof“ entspricht nicht dem bahneigenen Reglement, wonach ein Bahnhof u.a. die Möglichkeit haben muss, das Züge gestärkt oder geschwächt werden (Anzahl der Wagen) können.

Blogeintrag vom 18.3.2015:
Wie Dorfrichter Adam im „zerbrochenen Krug“ (Zitat: . Ich kann Recht so jetzt, jetzo so erteilen.“) hebelt die Bahn mit ihren Anwälten Drs. Schütz und Kirchberg rechtliche Vorschriften der Landesbauordnung aus: Die Bahnhofshalle sei kein Gebäude, sondern ein „ungeregelter Sonderbau, für welchen Bundesrecht (EBO) anzuwenden ist, sei also nicht planfeststellungsrelevant.
Das erinnert an den Winkelzug der Bahn, der Hbf Stuttgart 21 sei kein Bahnhof, sondern ein Haltepunkt, um die ungesetzliche Gleisneigung abzusegnen.

„…vier neue Bahnhöfe“? Bisher wurden drei genannt, Tiefbahnhof, Flughafenbahnhof und S-Bahnhof Mittnachtstraße. Wo ist der vierte? Der geplante Abstellbahnhof Untertürkheim?
Der ganze umweltzerstörende Irrsinn von Stuttgart 21 (außer den neuen „Bahnhöfen“ noch 16 Tunnel und 18 Brücken) steckt in diesen
Zahlen.